Diätfutter
20. August 2013
Speziell an die Bedürfnisse von Tieren mit gesundheitlichen Problemen angepasstes Futter.
Diätfutter müssen gemäß Futtermittelrecht (Richtlinie 2008/38/EG) besonders strenge Anforderungen an die Deklaration und die Zusammensetzung erfüllen. Sie dürfen nur für bestimmte, gesetzlich festgelegte Ernährungszwecke in Verkehr gebracht werden.
Beispielsweise ist gesetzlich vorgeschrieben, das Futtermittel zur "Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz" einen niedrigen Phosphorgehalt und einen herabgesetzten Proteingehalt, jedoch besonders hochwertiges Protein enthalten müssen.